
Über uns
Präambel unserer Satzung
Die Rechtsgrundlage für unsere Genossenschaft ist das Genossenschaftsgesetz vom 20. Mai 1889, welches zum 1. Oktober 1889 erstmalig in Kraft[1] getreten ist.
Unsere Genossenschaft[2] besteht aus ähnlich denkenden Menschen. Wir haben uns vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Konzeption für die anstehenden Aufgaben des Strukturwandels in der Lausitz zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen. Als Genossenschaft stehen wir als Basisdemokratische Unternehmensform für eine aktive Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung für uns und unsere Mitglieder ein. Wir sind als Genossenschaft einzig und allein uns und unseren Mitgliedern verpflichtet. Alle Mitglieder entscheiden gleichberechtigt über den Kurs unserer Genossenschaft. Unsere demokratische Organisation gewährleistet, dass stets im Sinne unserer Mitglieder entschieden und gehandelt wird.
Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die visionäre Persönlichkeitsförderung und das vorausschauende Systemdenken unserer Mitglieder für die prozesspolitisch gesteuerten systematischen Veränderungen der Rahmenbedingungen in unserer Region.
Wirtschaft ist Wandel! Der Strukturwandel bezeichnet die Veränderungen der wertmäßigen Beiträge der einzelnen Wirtschaftszweige und Wirtschaftssektoren zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Ursache ist eine ´sich entwickelnde marktwirtschaftliche Dynamik. Charakteristisch für jeden Strukturwandel ist der abnehmende BIP Anteil von Land- und Fortwirtschaft und der Industrie, währen der BIP Anteil des Dienstleistungsbereichs deutlich steigt[3].
Unsere Wirtschaftsunternehmen in der Lausitz sind ursächlich zum Beispiel des bevorstehenden prozesspolitisch bedingten demographischen Infrastrukturwandels durch vielseitige Wandlungsprozesse charakterisiert. Unsere Unternehmen sehen wir zentral als „dynamische Agenten unseres Wandels“, welche den Wandel innovativ und investiv als neue „Kombination“ in ihren Unternehmen durchsetzen. Diese Fähigkeiten unserer Unternehmen werden durch die Bürokratisierung und Bevormundung durch den Staat ausgebremst.
[1] 1. Mai 1889 RGBl. S. 55.
[2] Die Unesco-Kommission at im November 2016 die Genossenschaftsidee als immaterielles Kulturerbe der Menschheit
aufgenommen. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat im völkerrechtlichen UNESCO Übereinkommen.
[3] Brockhaus, F.A. 2008: Der Brockhaus wirtschaft, Betriebs-und Volkswirtschaft Leipzig/Mannheim, 579.